{"id":217071,"date":"2019-01-28T14:34:16","date_gmt":"2019-01-28T13:34:16","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.spi.de\/?page_id=217071"},"modified":"2026-03-23T13:09:20","modified_gmt":"2026-03-23T12:09:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/staging.spi.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"et_pb_section_0 et_pb_section et_pb_fullwidth_section et_section_regular et_block_section\"><section class=\"et_pb_fullwidth_header_0 et_pb_fullwidth_header et_pb_bg_layout_dark et_pb_text_align_center et_pb_module et_flex_module\"><div class=\"et_pb_fullwidth_header_container center\"><div class=\"header-content-container center\"><div class=\"header-content et_flex_module\"><h1 class=\"et_pb_module_header\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1><div class=\"et_pb_header_button_wrapper\"><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"et_pb_fullwidth_header_overlay\"><\/div><div class=\"et_pb_fullwidth_header_scroll\"><\/div><\/section><\/div><div class=\"et_pb_section_1 et_pb_section et_section_regular et_block_section\"><div class=\"et_pb_row_0 et_pb_row et_block_row\"><div class=\"et_pb_column_0 et_pb_column et_pb_column_4_4 et-last-child et_block_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough\"><div class=\"et_pb_text_0 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der SPI Systemberatung Programmierung Industrieelektronik GmbH (im Folgenden \"SPI GmbH\")<\/strong><\/p>\n<p>Stand Mai 2022<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"et_pb_row_1 et_pb_row et_block_row\"><div class=\"et_pb_column_1 et_pb_column et_pb_column_4_4 et-last-child et_block_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough\"><div class=\"et_pb_text_1 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h2>Teil I \u2013 Allgemeine Regelungen<\/h2>\n<h3>1. Allgemeines<\/h3>\n<p>1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>2. Sie gelten nicht nur f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Gesch\u00e4ftsbedingungen verweisen.<\/p>\n<p>3. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich zugestimmt. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zus\u00e4tzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>4. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen bestehen in Teil I aus allgemeinen Regelungen, die f\u00fcr alle Vertragsverh\u00e4ltnisse gelten, und in den Teilen II ff. aus Regelungen, die f\u00fcr die jeweils angegebenen Leistungen gelten. Regelungen der Teile II ff. gehen Regelungen des Teil I vor, soweit sie ihnen widersprechen.<\/p>\n<h3>2. Vertragsschluss<\/h3>\n<p>1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erkl\u00e4rt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdr\u00fccklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>2. Soweit Gegenstand des Angebotes Leistungen Dritter sind (z. B. Software oder Hardware von Drittanbietern) stehen diese unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollten die Leistungen aus Gr\u00fcnden nicht verf\u00fcgbar sein, die f\u00fcr uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, oder sollten wir unverschuldet von einem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns insoweit von dem Vertrag zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>3. Als Beschaffenheit unserer Leistung gelten nur die Angaben in unserem Angebot und etwaigen Anlagen zu diesem als vereinbart. Davon abweichende \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgem\u00e4\u00dfe Beschaffenheitsangabe der Leistung dar.<\/p>\n<h3>3. Termine f\u00fcr unsere Lieferungen und Leistungen<\/h3>\n<p>Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich von uns als verbindlich bezeichnet werden.<\/p>\n<h3>4. Teillieferungen<\/h3>\n<p>Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden nach den bei Vertragsabschluss erkennbaren Umst\u00e4nden zumutbar ist.<\/p>\n<h3>5. Pflichten des Kunden<\/h3>\n<p>1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere T\u00e4tigkeit im erforderlichen Umfang zu unterst\u00fctzen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen, personellen und r\u00e4umlichen Voraussetzungen, die zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch alle Daten und Informationen aus seiner Sph\u00e4re zur Verf\u00fcgung, die wir f\u00fcr den Vertragszweck von ihm ben\u00f6tigen. W\u00e4hrend der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen.<\/p>\n<p>2. Etwa vereinbarte F\u00e4lligkeiten und Fristen verl\u00e4ngern sich um die Zeit, in welcher der Kunde trotz Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verz\u00f6gert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat und dies unsere Leistungserf\u00fcllung behindert. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn wir bei unserem Mitwirkungsverlangen bereits eine angemessene Frist gesetzt haben oder ein Liefertermin vereinbart wurde.<\/p>\n<p>3. Der Kunde wird uns \u00fcber St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel unserer Leistung unverz\u00fcglich informieren und in diesem Rahmen die St\u00f6rung oder den Mangel so pr\u00e4zise wie ihm m\u00f6glich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vern\u00fcnftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu \u00fcberlassen, ist dies f\u00fcr unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.<\/p>\n<p>4. Der Kunde gew\u00e4hrleistet, dass er an allen uns \u00fcbergebenen Daten, Informationen, Dokumenten, Grafiken etc. die notwendigen Rechte hat und deren vertragsgem\u00e4\u00dfer Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen. Er stellt uns von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die diese gegen uns wegen eines Versto\u00dfes gegen Satz 1 geltend machen.<\/p>\n<p>5. Der Kunde ist verpflichtet, von seinen Systemen eine aktuelle r\u00fccksicherbare Datensicherung anzulegen, bevor er uns Zugriff auf diese gew\u00e4hrt. Er hat uns in Textform gegen Best\u00e4tigung darauf hinzuweisen, wenn von seinen Daten keine r\u00fccksicherbare Sicherung vorhanden sein sollte. Dies gilt nicht, wenn wir mit der Datensicherung beauftragt sind.<\/p>\n<h3>6. Entgelt<\/h3>\n<p>1. F\u00fcr unsere Leistungen fallen die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte an. Sofern f\u00fcr eine mit dem Kunden vereinbarte Leistung kein Entgelt vereinbart wurde, gilt unsere aktuelle Preisliste, hilfsweise gilt eine \u00fcbliche Verg\u00fctung als vereinbart.<\/p>\n<p>2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro. Sofern wir unsere Leistungen aufgrund der Vereinbarung mit dem Kunden im Ausland erbringen, tr\u00e4gt der Kunde alle im Ausland anfallenden Steuern, Z\u00f6lle oder andere Abgaben. Der Kunde verpflichtet sich, uns insoweit alle erforderlichen Steuerbescheinigungen, Steuerbescheide und alle weiteren Dokumente bereitzustellen, die von uns ben\u00f6tigt werden, um ihre steuerlichen Verpflichtungen im Ausland und in Deutschland zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>3. Kaufpreise sind bei Vertragsschluss f\u00e4llig. Bei Werk- und Dienstvertr\u00e4gen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen in H\u00f6he von 30 % des vereinbarten Entgelts zu verlangen. F\u00fcr Werkvertr\u00e4ge richtet sich die F\u00e4lligkeit weiterer Abschlagszahlungen nach den Vorgaben des \u00a7 632a BGB. F\u00fcr die Abrechnung weiterer Entgelte f\u00fcr Dienstvertr\u00e4ge gelten die nachfolgenden Regelungen.<\/p>\n<p>4. Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, werden unsere Leistungen auf Basis effektiv geleisteter Stunden in Einheiten von 6 Minuten abgerechnet. Den entsprechenden Rechnungen liegt eine Zeitanschreibung bei, aus der sich die abgerechneten Leistungen ergeben. Einwendungen gegen die Zeitanschreibung sind binnen vier Wochen nach Zugang zu erheben, andernfalls gelten sie als genehmigt und richtig.<\/p>\n<p>5. T\u00e4tigkeiten w\u00e4hrend der Nachtzeit von 20:00 bis 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen an unserem Sitz bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung. F\u00fcr eine T\u00e4tigkeit zur Nachtzeit erh\u00f6hen sich die vereinbarten Stundens\u00e4tze um 50 %. F\u00fcr T\u00e4tigkeiten an Wochenenden und an Feiertagen erh\u00f6hen sich die vereinbarten Stundens\u00e4tze um 100 % und bei einer T\u00e4tigkeit zwischen 20:00 und 9:00 Uhr an diesen Tagen um 150 %.<\/p>\n<p>6. Reisezeiten werden zu den vereinbarten S\u00e4tzen abgerechnet, wenn wir die Reisezeit nicht f\u00fcr anderweitige, abrechenbare Leistungen nutzen. Reisekosten, Kosten f\u00fcr Unterbringung sowie andere Spesen werden zus\u00e4tzlich gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Fahrten mit Pkw werden mit 0,50 Euro netto\/km abgerechnet. F\u00fcr Reisen innerhalb von 50 km ab unserem Sitz fallen keine Reisekosten an.<\/p>\n<p>7. Bei K\u00fcndigung eines Werkvertrages durch den Kunden steht uns die Verg\u00fctung f\u00fcr schon erbrachte Leistungen in voller H\u00f6he zu. F\u00fcr die noch nicht erbrachten Leistungen stehen uns 30% der noch ausstehenden Verg\u00fctung zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der uns nach \u00a7 648 BGB zustehende Anteil niedriger ist als der vorstehend genannte Prozentsatz. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der uns nach \u00a7 648 BGB zustehende Anteil h\u00f6her ist als der vorstehend genannte Prozentsatz.<\/p>\n<p>8. Wir sind im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je Rechnung eine Verzugspauschale nach \u00a7 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die M\u00f6glichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugssch\u00e4den bleibt unbenommen.<\/p>\n<p>9. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Rechnung zu verrechnen.<\/p>\n<p>10. Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.<\/p>\n<h3>7. Gef\u00e4hrdung unserer Zahlungsanspr\u00fcche<\/h3>\n<p>1. Sofern nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass ein uns zustehender Anspruch auf Zahlung eines Entgelts durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden gef\u00e4hrdet wird (z. B. wesentlich Verschlechterung der Verm\u00f6genslage), so hat der Kunde f\u00fcr seine Gegenleistung Sicherheit zu leisten, sofern nicht Vorausleistung des Kunden vereinbart ist. Besteht unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung oder Dienstleistung, so k\u00f6nnen wir vom Kunden eine Vorauszahlung in H\u00f6he von 50 % des vereinbarten Entgelts und f\u00fcr den Restbetrag Stellung einer Sicherheit verlangen.<\/p>\n<p>2. \u00a7 321 BGB bleibt unber\u00fchrt mit der Ma\u00dfgabe, dass wir auch bei Gef\u00e4hrdung anderer Anspr\u00fcche aus dem gleichen rechtlichen Verh\u00e4ltnis im Sinne von \u00a7 273 BGB unsere Leistung verweigern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>3. Wurde mit dem Kunden Ratenzahlung vereinbart, so tritt die F\u00e4lligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet.<\/p>\n<p>4. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ger\u00e4t oder die Voraussetzungen des \u00a7 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.<\/p>\n<h3>8. Haftung<\/h3>\n<p>1. Die Haftung f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ist unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>2. Bei einfach fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf vorhersehbare und vertragstypische Sch\u00e4den. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche nach diesem Absatz betr\u00e4gt ein Jahr.<\/p>\n<p>3. Absatz 2 gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei \u00dcbernahme einer Garantie, bei Haftung f\u00fcr anf\u00e4ngliches Unverm\u00f6gen oder zu vertretender Unm\u00f6glichkeit sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>4. Im \u00dcbrigen ist die Haftung \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>9. M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h3>\n<p>1. Soweit dem Kunden M\u00e4ngelanspr\u00fcche zustehen, obliegt uns in den gesetzlichen Grenzen die Wahl der Art der Nacherf\u00fcllung.<\/p>\n<p>2. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr. Dies gilt nicht f\u00fcr die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den wegen M\u00e4ngeln, insoweit gelten die Regelung zur Haftung. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, die auf einer verweigerten Nacherf\u00fcllung beruhen, gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen nur dann, wenn die Nacherf\u00fcllung innerhalb der auf ein Jahr verk\u00fcrzten Frist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche verlangt worden ist.<\/p>\n<p>3. R\u00fcgt der Kunde das Vorliegen von M\u00e4ngeln und ergibt sich in Folge unserer hieraus resultierenden T\u00e4tigkeit, dass kein Mangel vorlag, sind wir berechtigt, unseren entsprechenden Aufwand nach den vereinbarten Stundens\u00e4tzen, mangels Vereinbarung mit unseren allgemeinen Stundens\u00e4tzen abzurechnen.<\/p>\n<h3>10. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte, Abtretung<\/h3>\n<p>1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Aus\u00fcbung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverh\u00e4ltnis berechtigt.<\/p>\n<p>2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Anspr\u00fcche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des \u00a7 354a HGB.<\/p>\n<h3>11. Datenschutz<\/h3>\n<p>Sofern der Kunde uns mit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, die Art. 28 DSGVO unterf\u00e4llt, sind wir zum Abschluss eines Vertrages \u00fcber eine Auftragsverarbeitung bereit, der den gesetzlichen Anforderungen gen\u00fcgt. Im \u00dcbrigen verpflichten wir uns hinsichtlich personenbezogener Daten, welche uns der Kunde zur Verarbeitung \u00fcberl\u00e4sst, die insoweit bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.<\/p>\n<h3>12. Exportvorschriften<\/h3>\n<p>1. Der Kunde ist f\u00fcr unsere Leistungen verpflichtet, die Exportbeschr\u00e4nkungen des nationalen sowie des internationalen Rechts, insbesondere des EU- und des US-amerikanischen Rechts zu beachten. Wir erteilen dem Kunden auf Anfrage Auskunft \u00fcber die Waren und Leistungen, die Exportbeschr\u00e4nkungen unterworfen sind.<\/p>\n<p>2. Wir sind nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden oder Leistungen an Orten zu erbringen, f\u00fcr die Exportbeschr\u00e4nkungen gelten.<\/p>\n<h3>13. H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<p>1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht tempor\u00e4r befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus h\u00f6herer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch f\u00fcr den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet. In diesem Fall wird auch die andere Partei tempor\u00e4r von den von ihr insoweit geschuldeten Gegenleistungen frei.<\/p>\n<p>2. H\u00f6here Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des \u00a7 206 BGB sowie ein sonst ungew\u00f6hnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.<\/p>\n<p>3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen h\u00f6herer Gewalt beruft, hat<\/p>\n<p>a) die andere Partei unverz\u00fcglich in Textform \u00fcber die Tatsache und die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr zu informieren;<\/p>\n<p>b) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollst\u00e4ndige Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen m\u00f6glichst unverz\u00fcglich wieder aufnehmen zu k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>c) angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erf\u00fcllung des Vertrages m\u00f6glichst zu minimieren.<\/p>\n<h3>14. Nennung als Referenzkunde<\/h3>\n<p>Wir sind berechtigt, den Name des Kunden sowie das f\u00fcr seine Firmierung verwendete Logo unter Angabe der f\u00fcr den Kunden erbrachten Leistungen, als Kundenreferenz in unserer Werbung zu verwenden. Dies erfolgt ausschlie\u00dflich in einer \u00fcblichen und dem Kunden zumutbaren Art und Weise.<\/p>\n<h3>15. Schlussbestimmungen<\/h3>\n<p>1. Dieser Vertrag enth\u00e4lt alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwa abweichende Nebenabreden und fr\u00fchere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.<\/p>\n<p>2. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch f\u00fcr jeden Verzicht auf das\u00a0Formerfordernis.<\/p>\n<p>3. Andere allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Parteien finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in sp\u00e4teren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen (z. B. Abruf von Leistungen) unwidersprochen hingewiesen wurde.<\/p>\n<p>4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller \u00fcbrigen Bestimmungen dieses Vertrages unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.<\/p>\n<p>6. Alleiniger Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist an unserem Sitz.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"et_pb_text_2 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h2>Teil II \u2013 Lieferung von Standardsoftware<\/h2>\n<p>Die Regelungen dieses Teil II gelten, wenn Gegenstand des Vertrages die Lieferung von uns oder Dritten angebotene Standardsoftware ist (insb. SheetMetal, TruTops, CAD Viewer), die nicht individuell f\u00fcr den Kunden erstellt wurde.<\/p>\n<h3>16. Rechte, Quellcode<\/h3>\n<p>1. Der Kunde erwirbt mit Entrichtung des f\u00fcr die Software vereinbarten Entgelts das Recht, diese f\u00fcr seine eigenen Zwecke zu nutzen. Soweit er nur berechtigt ist, die Software auf einer bestimmten Anzahl von Ger\u00e4ten zu installieren, bedarf die Installation auf einem weiteren Ger\u00e4t zun\u00e4chst der Deinstallation auf einem anderen Ger\u00e4t.<\/p>\n<p>2. Vervielf\u00e4ltigungen der Software sind nur insoweit zul\u00e4ssig, als dies f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch notwendig ist. \u00dcbliche Sicherungskopien sind gestattet und gelten nicht als eigene Installation.<\/p>\n<p>3. Das Recht zur Bearbeitung und zur \u00dcbertragung oder \u00dcberlassung der Software oder der Nutzungsm\u00f6glichkeiten an dieser an Dritte (insb. Vermietung, Software as a Service) ist nicht mit \u00fcbertragen; gesetzliche Anspr\u00fcche des Kunden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Der Kunde ist zu \u00c4nderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software im Sinne des \u00a7 69c Nr. 2 UrhG nur befugt, wenn das Gesetz dies unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler an der Software beseitigt, hat er uns zu gestatten, den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte \u2013 \u00fcber die nach dem Vertrag einger\u00e4umten Nutzungsrechte hinaus \u2013 nicht zu.<\/p>\n<p>5. Der Kunde ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des \u00a7 69e UrhG berechtigt. Er hat uns zuvor die M\u00f6glichkeit zu geben, in angemessener Frist die notwendigen Daten und\/oder Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen, um Interoperabilit\u00e4t der Software mit anderer Hard- und Software herzustellen.<\/p>\n<p>6. Soweit die Software Open-Source-Software umfassen sollte, gelten f\u00fcr diese die jeweiligen Lizenzbestimmungen.<\/p>\n<p>7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf \u00dcberlassung des Quellcodes der Standardsoftware; dies gilt nicht f\u00fcr solche Teile der Software, die einer Open-Source-Lizenz unterliegen.<\/p>\n<p>8. Soweit dem Kunden vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung Nutzungsm\u00f6glichkeiten einger\u00e4umt werden, sind diese jederzeit widerruflich.<\/p>\n<h3>17. Gesonderte Lizenzbestimmungen f\u00fcr die Standardsoftware<\/h3>\n<p>1. Sofern f\u00fcr die Nutzung der Standardsoftware gesonderte Lizenzbedingungen zu akzeptieren sind (z. B. ein sog. EULA), gelten die nachfolgenden Regelungen.<\/p>\n<p>2. Sofern die Lizenzbedingungen f\u00fcr eine Software zu akzeptieren sind, deren Hersteller wir nicht sind, gelten diese Lizenzbedingungen allein im Verh\u00e4ltnis zum jeweiligen Lizenzgeber und nicht im Verh\u00e4ltnis zu uns. Wir werden den Kunden vor Abschluss des Vertrages auf solche Lizenzbedingungen hinweisen, soweit sie uns bekannt sind.<\/p>\n<p>3. Sofern die Lizenzbedingungen f\u00fcr eine Software Anwendung finden sollen, deren Hersteller wir sind, gelten diese Lizenzbedingungen nachrangig zu dem mit uns abgeschlossenen Vertrag, auf den diese Gesch\u00e4ftsbedingungen Anwendung finden.<\/p>\n<h3>18. Installation<\/h3>\n<p>Soweit nicht anders vereinbart obliegt dem Kunden die Installation der Software.<\/p>\n<h3>19. Audit-Recht<\/h3>\n<p>1. Wir sind gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Regelungen berechtigt \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, ob der Kunde die Software in \u00dcbereinstimmung mit dem mit uns abgeschlossenen Vertrag nutzt, sofern der Kunde an der Software hinsichtlich der Menge der Installationen ein beschr\u00e4nktes Nutzungsrecht (z. B. Nutzung auf einem Server und 10 Clients) oder sonst nicht alle Rechte erworben hat (z. B. kein Recht auf \u00dcberlassung an Dritte).<\/p>\n<p>2. Der Kunde ist auf unsere Aufforderung verpflichtet, uns innerhalb eines Monats in Textform Auskunft zu erteilen, auf wie vielen Endger\u00e4ten die Software installiert oder aktiviert ist und in welchem Umfang er die Software nutzt, nutzen l\u00e4sst und\/oder ob er dieses Dritten erm\u00f6glicht. Dieses Recht steht uns einmal je Kalenderjahr zu sowie, wenn wir nach unserem billigen Ermessen der Meinung sind, dass der Kunde die Software \u00fcber den Umfang der ihm einger\u00e4umten Rechte hinaus nutzt oder nutzen l\u00e4sst oder es sonst zu einer Verletzung unserer Rechte, die dem Vertrag unterfallen, durch den Kunden gekommen sein kann.<\/p>\n<p>3. Wenn der Kunde die Auskunft gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz 2) erteilt hat oder er diese Auskunft nicht fristgem\u00e4\u00df erteilt, sind wir berechtigt \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, ob der Kunde die Software im Einklang mit dem jeweiligen Vertrag nutzt. Die \u00dcberpr\u00fcfung hat durch einen Sachverst\u00e4ndigen oder einen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten (z. B. Rechtsanwalt oder Wirtschaftspr\u00fcfer) (gemeinsam \u201eAuditor\u201c) zu erfolgen. Der Auditor ist von uns vor Beginn der Pr\u00fcfung daraufhin zu verpflichten, dass er hinsichtlich der Ergebnisse seiner Pr\u00fcfung und der im Rahmen der Pr\u00fcfung erlangten Kenntnisse aus der Sph\u00e4re des Kunden auch uns gegen\u00fcber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, soweit nachfolgend keine Ausnahme von der Verschwiegenheit vereinbart ist. F\u00fcr die Zwecke der Pr\u00fcfung hat der Kunde es dem Auditor auf dessen Verlangen zu erm\u00f6glichen, die Einhaltung des jeweiligen Vertrages durch den Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde die Software qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Rechte und (Anzahl von) Lizenzen nutzt. Hierf\u00fcr wird der Kunde dem Auditor die erforderlichen Ausk\u00fcnfte erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gew\u00e4hren sowie eine \u00dcberpr\u00fcfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung erm\u00f6glichen. Die Pr\u00fcfung darf nur zu den regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftszeiten des Kunden durchgef\u00fchrt werden und ist diesem in angemessener Frist (im Regelfall mindestens ein Monat) vorher anzuk\u00fcndigen. Das Pr\u00fcfungsrecht ist so zu aus\u00fcben, dass der Gesch\u00e4ftsbetrieb des Kunden so wenig wie m\u00f6glich beeintr\u00e4chtigt wird. Die Pr\u00fcfung ist ferner so zu gestalten, dass die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht verletzt werden.<\/p>\n<p>4. Sofern der Auditor keine Verletzung des jeweiligen Vertrages oder unserer Rechte an der Software durch den Kunden feststellt, darf er uns nur dieses Ergebnis seiner \u00dcberpr\u00fcfung mitteilen. Sollte die Pr\u00fcfung nach seiner Einsch\u00e4tzung eine Verletzung belegen, hat er uns und dem Kunden mitzuteilen, welche Anspr\u00fcche nach seinem billigen Ermessen uns gegen den Kunden zustehen. Hierf\u00fcr sind wir durch den Auditor im erforderlichen Umfang \u00fcber den Umfang der Verletzung und die diese begr\u00fcndenden Tatsachen zu informieren. Sollten wir mit dem Kunden nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Informationen eine Einigung \u00fcber die uns zustehenden Anspr\u00fcche erzielen k\u00f6nnen, ist der Auditor uns gegen\u00fcber von der Verschwiegenheit entbunden, soweit er uns Informationen, Unterlagen etc. zur Verf\u00fcgung stellt, welche wir nach unserem billigen Ermessen vern\u00fcnftigerweise f\u00fcr die gerichtliche Geltendmachung unserer Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Kunden ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>5. Die Rechte gem\u00e4\u00df vorstehenden Abs\u00e4tzen 3) und 4) stehen uns auch ohne vorhergehendes Auskunftsverlangen nach Absatz 2) zu, wenn wir nach unserem billigen Ermessen vermuten, dass es zu einer Verletzung des Vertrages mit dem Kunden im Sinne dieser Ziffer gekommen ist, oder wir nach unserem billigen Ermessen der Auffassung sind, dass ein vorhergehendes Auskunftsverlangen nicht sachdienlich ist, um unsere Rechte zu wahren.<\/p>\n<p>6. Von den vorstehenden Regelungen bleiben weitergehende, gesetzliche Anspr\u00fcche, insbesondere der Auskunftsanspruch nach \u00a7\u2008101 Abs.\u20081 UrhG, unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"et_pb_text_3 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h2>Teil III \u2013 Entwicklung von Software<\/h2>\n<p>Die Regelungen dieses Teil III gelten, wenn uns der Kunde mit der Programmierung oder individuellen Anpassung einer Software beauftragt.<\/p>\n<h3>20. Definition der zu erstellenden Software<\/h3>\n<p>1. Sofern mit dem Kunden im Rahmen der Beauftragung ein Pflichtenheft vereinbart wurde, richtet sich die Erstellung der Software nach diesem.<\/p>\n<p>2. Wenn die zu erstellende Software ausweislich des Auftrages noch nicht hinreichend spezifiziert sein sollte, erstellen wir entsprechend der Vereinbarung mit dem Kunden entweder eine hinreichende Anforderungsliste gegen Verg\u00fctung oder erstellen die Software in der in Absatz 3 beschriebenen Systematik. Mit Abnahme der Anforderungsliste durch den Kunden ist diese verbindliche Vorgabe f\u00fcr unsere weiteren Leistungen. Sie kann im Laufe der Zusammenarbeit der Parteien jederzeit durch gemeinschaftliche Vereinbarung angepasst werden. Sofern f\u00fcr das Erstellen der Anforderungsliste keine Verg\u00fctung vereinbart sein sollte, fallen die f\u00fcr die Erstellung der Software vereinbarten Stundens\u00e4tze an.<\/p>\n<p>3. Sofern auf Wunsch des Kunden keine Anforderungsliste erstellt werden soll, erfolgt die Entwicklung der Software nach dem agilen Entwicklungsmodell Scrum. Die Parteien benennen jeweils Projektmanager, die f\u00fcr die jeweilige Steuerung und Kontrolle des Projektes verantwortlich sind. Wir erarbeiten sodann mit dem Kunden zu Beginn der T\u00e4tigkeit in Form sog. User Stories die Ziele, die die Nutzer der zu erstellenden Software durch deren Nutzung erreichen k\u00f6nnen. Die Summe der initialen User Stories bildet das sog. Backlog, welches durch uns verwaltet wird. Aus dem Backlog w\u00e4hlen die Projektmanager sodann eine bestimmte Anzahl zusammenh\u00e4ngender User Stories, welche in einem ersten sog. Sprint in Software umgesetzt werden soll. Mit Fertigstellung des Sprints f\u00fchren wir dem Kunden die insoweit erstellte Software zur Pr\u00fcfung vor, ob die Ziele des Sprints erreicht wurden. Die Projektmanager werden bei Nichterrichtung die Ma\u00dfnahmen bestimmen, die f\u00fcr die Zielerreichung umgesetzt werden sollen. Bei Erreichung der Ziele bestimmen sie, welche User Stories im n\u00e4chsten Sprint umgesetzt werden sollen. Sofern eine Partei bei der Umsetzung eines Sprints offene Themen entdecken oder Abstimmungsbedarf mit der anderen Partei haben sollte, erfolgt unverz\u00fcglich eine entsprechende Abstimmung der Projektmanager. Die Umsetzung der weiteren Sprints erfolgt wie vorstehend vereinbart. Diese Systematik wird beibehalten, bis die Entwicklung der Software abgeschlossen ist. Soweit Leistungen im Rahmen der Pr\u00fcfung eines Sprints abgenommen wurden, kann die Endabnahme f\u00fcr diese Leistungen nur verweigert werden, wenn neue M\u00e4ngel bei der Abnahmepr\u00fcfung auftreten.<\/p>\n<h3>21. \u00c4nderungen<\/h3>\n<p>Der Kunde kann bis zur Abnahme der Software jederzeit \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Leistung verlangen, wenn diese technisch umsetzbar und uns zumutbar sind. Wir pr\u00fcfen solche \u00c4nderungsverlangen innerhalb angemessener Frist und teilen dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen von Terminen in Form eines verbindlichen Angebots mit. Wir werden w\u00e4hrend eines laufenden Leistungs\u00e4nderungsverfahrens die bisher beauftragten Leistungen planm\u00e4\u00dfig weiterf\u00fchren, es sei denn der Kunde weist uns schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung \u00fcber die Leistungs\u00e4nderung eingestellt oder eingeschr\u00e4nkt werden sollen.<\/p>\n<h3>22. Art und Weise der Entwicklung<\/h3>\n<p>1. Soweit nicht anders vereinbart, schulden wir die Entwicklung von Software nach dem f\u00fcr diese \u00fcblichen Stand der Technik. Wir werden f\u00fcr Programmierleistungen eine \u00fcbliche, h\u00f6here Programmiersprache einsetzen.<\/p>\n<p>2. Soweit nicht anders vereinbart, k\u00f6nnen wir \u00fcber die zu verwendende Entwicklungsumgebung sowie \u00fcber die Benutzung von Bibliotheken, Frameworks etc. frei entscheiden, solange deren Lieferung aus dem Auftrag geschuldet wird oder sie vom Kunden kostenfrei und zu \u00fcblichen Bedingungen erlangt werden k\u00f6nnen. Der Kunde ist zum Abnahmetermin dar\u00fcber zu informieren, welche Bibliotheken etc. f\u00fcr die Erstellung der Software verwendet wurden, was f\u00fcr die ablauff\u00e4hige Kompilierung erforderlich ist und wo die hierf\u00fcr erforderlichen Programme, Frameworks etc. zum Download erh\u00e4ltlich sind.<\/p>\n<p>3. Sofern die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen droht, werden wir den Kunden hier\u00fcber unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde und der eventuellen Dauer der Verz\u00f6gerung informieren.<\/p>\n<h3>23. Leistungsort und Mitwirkungspflichten des Kunden f\u00fcr die Softwareentwicklung<\/h3>\n<p>1. Soweit nicht anders vereinbart, erbringen wir unsere Leistungen an unserem Sitz oder einem sonst von uns bestimmten Ort.<\/p>\n<p>2. Neben den sonst vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden hat er uns f\u00fcr die Erstellung der Software erforderlichen Mitwirkungspflichten aus seiner Sph\u00e4re zu erbringen. Hierzu geh\u00f6rt insbesondere die Benennung von Mitarbeitern, die erforderliche Ausk\u00fcnfte erteilen und Festlegungen vornehmen k\u00f6nnen. Er hat uns ferner alle Informationen und Unterlagen zu \u00fcberlassen, die aus seiner Sph\u00e4re stammen und f\u00fcr die Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind (z. B. Beschreibungen von IT-Systemen, Schnittstellenbeschreibungen) sowie im erforderlichen Umfang Zugang zu seinen IT-Systemen zu gew\u00e4hren; auch im Wege des Fernzugriffs nach dem Stand der Technik.<\/p>\n<h3>24. Installation und Abnahme<\/h3>\n<p>1. Die Installation der Software zur Abnahme, sowie deren Parametrisierung, obliegt dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart. Die Migration \/ der Import von Daten aus anderen Softwareprodukten in die von uns gelieferte Software erfolgt von uns nur durch uns mit entsprechender ausdr\u00fccklicher Vereinbarung.<\/p>\n<p>2. Mit Installation der Software werden die Parteien f\u00fcr diese einen Abnahmetermin durchf\u00fchren. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software f\u00fcr die Zwecke der Abnahme produktiv einzusetzen. Eine stillschweigende Abnahme ist erkl\u00e4rt, wenn der Kunde auf unsere schriftliche Aufforderung, binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung die Abnahme zu erkl\u00e4ren oder die Abnahme verhindernde M\u00e4ngel zu r\u00fcgen, sich nicht entsprechend erkl\u00e4rt.<\/p>\n<h3>25. Rechte<\/h3>\n<p>Es gelten die Regelungen der Ziffer 16 entsprechend.<\/p>\n<h3>26. Auditrecht<\/h3>\n<p>Es gelten die Regelungen der Ziffer 19 entsprechend.<\/p>\n<h3>27. Open-Source-Software<\/h3>\n<p>1. Die von uns zu liefernde Softwarel\u00f6sung darf Open-Source-Software beinhalten. Abweichend von der sonst vereinbarten \u00dcbertragung von Rechten auf den Kunden erwirbt dieser an Open-Source-Software Rechte gem\u00e4\u00df den f\u00fcr diese geltenden Lizenzbestimmungen.<\/p>\n<p>2. Wir werden dem Kunden mitteilen, welche Open-Source-Software unter welcher Lizenz Verwendung findet. Wir \u00fcberlassen ihm diese entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Lizenz kostenfrei im Wege einer Schenkung. Unsere Haftung f\u00fcr Open-Source-Software richtet sich insoweit nach \u00a7 521 BGB. Die \u00fcbrigen Regelungen dieses Vertrages zu Haftung und M\u00e4ngeln finden auf Open-Source-Software keine Anwendung.<\/p>\n<h3>28. Lieferung einer Dokumentation<\/h3>\n<p>1. Wir schulden die Lieferung einer Dokumentation der von uns gelieferten Software nur gegen entsprechende Verg\u00fctung. Mangels Vereinbarung fallen f\u00fcr die Erstellung einer zu liefernden Dokumentation dieselben Stundens\u00e4tze an, die f\u00fcr deren Entwicklung vereinbart wurden.<\/p>\n<p>2. Wir sind berechtigt, eine Dokumentation des Quellcodes direkt in diesem vorzunehmen.<\/p>\n<h3>29. Abnahme der Software<\/h3>\n<p>1. Wir werden dem Kunden die Fertigstellung der Software anzeigen und diese f\u00fcr die Abnahme in einer ihm benannten, f\u00fcr die Zwecke der Abnahme tauglichen Hard- und Softwareumgebung installieren.<\/p>\n<p>2. Mit Installation der Software ist der Kunde verpflichtet, in angemessener Frist die Abnahme zu erkl\u00e4ren oder die Abnahme hindernde M\u00e4ngel zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>3. Wir werden ger\u00fcgte M\u00e4ngel in angemessener Frist beheben und soweit die Abnahme nicht erkl\u00e4rt wurde, die erneute Abnahmebereitschaft anzeigen. F\u00fcr die erneute Abnahme gelten sodann die vorstehenden Regelungen entsprechend.<\/p>\n<p>4. Der Kunde ist zu einer Produktivnutzung der Software f\u00fcr die Abnahme nicht berechtigt.<\/p>\n<h3>30. M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h3>\n<p>1. M\u00e4ngelanspr\u00fcche sind f\u00fcr von uns gelieferter Software ausgeschlossen, wenn vom Kunden oder sonstigen, nicht von uns beauftragten Dritten, \u00c4nderungen an dieser vorgenommen wurden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese \u00c4nderungen nicht kausal f\u00fcr den jeweiligen Mangel sind. Wir k\u00f6nnen in diesem Fall die Mangelbehebung gleichwohl ablehnen, wenn die \u00c4nderungen die Analyse und\/oder Behebung des Mangels uns nicht zumutbar erschweren.<\/p>\n<p>2. Wir sind berechtigt, f\u00fcr etwaigen Mehraufwand f\u00fcr die Analyse oder Behebung eines Mangels, der aus \u00c4nderungen im vorstehenden Sinne resultiert, ein angemessenes Entgelt zu verlangen.<\/p>\n<p>3. Hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter f\u00fcr die von uns zu liefernde Software stehen wir nur daf\u00fcr ein, dass diese keine Schutzrechte Dritter in den L\u00e4ndern verletzen, in denen die Software nach unserer Kenntnis eingesetzt werden soll, diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr die Verletzung von Urheberrechten Dritter.<\/p>\n<p>4. Im \u00dcbrigen gelten die Regelungen der Ziffer 9.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"et_pb_text_4 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h2>Teil IV \u2013 SPI-Software-Kundendienst<\/h2>\n<p>Dieser Teil IV findet Anwendung auf Vertr\u00e4ge \u00fcber die Inanspruchnahme des SPI-Software-Kundendienstes.<\/p>\n<h3>31. Gegenstand des SPI-Software-Kundendienst<\/h3>\n<p>1. Gegenstand des SPI-Software-Kundendienstes sind die im jeweiligen Vertrag bezeichneten Softwareprodukte in dem zum Zeitpunkt der entsprechenden Anfrage des Kunden aktuellen Softwareversion sowie den in den letzten zwei Jahren uns ver\u00f6ffentlichten Versionen der Software.<\/p>\n<p>2. Der SPI-Software-Kundendienst umfasst einen Telefon\/E-Mail-Support f\u00fcr Anwendungsprobleme beim Einsatz der jeweiligen Software sowie die Lieferung von neuen Versionen der Software.<\/p>\n<h3>32. Telefon, E-Mail und Fernwartungs-Support<\/h3>\n<p>1. Im Rahmen des Telefon-, E-Mail- und Fernwartungs-Supports beraten wir den Kunden bei Fragen zur Funktionalit\u00e4t, zu den Einsatzm\u00f6glichkeiten sowie bei Anwendungsproblemen. Der Support ist erreichbar unter +49-4102-706-345 oder <a href=\"mailto:support@spi.de\"><\/a>support@spi.de.<\/p>\n<p>2. Fernwartungs-Support bieten wir an, wenn dies nach unserem billigen Ermessen am besten geeignet ist, um das Anliegen des Kunden zu l\u00f6sen. Hierf\u00fcr hat der Kunde nach unseren Vorgaben eine entsprechende Software auf seinen Systemen zu installieren und deren Zugriff auf das Internet f\u00fcr die Dauer der Nutzung sicherzustellen.<\/p>\n<p>3. Zur Inanspruchnahme des Supports sind ausschlie\u00dflich die im Vertrag bezeichneten Mitarbeitenden des Kunden berechtigt sowie diejenigen, die an einer SPI Grundlagenschulung f\u00fcr die jeweilige Software teilgenommen haben oder sonst nach unserer Best\u00e4tigung \u00fcber vergleichbare Kenntnisse verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>4. Support-Anfragen werden bearbeitet in der Zeit von 8:30 bis 16:30 Uhr Montag bis Donnerstag, Freitag 8 bis 14 Uhr, mit Ausnahme des 24. und 31.12. sowie an gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein. Wir schulden eine Reaktion in angemessener Frist.<\/p>\n<h3>33. Neue Versionen der Software<\/h3>\n<p>1. Wir stellen nach unserem Ermessen neue Versionen der Software dem Kunden zum Download zur Verf\u00fcgung. Die Installation der neuen Versionen obliegt dem Kunden. Auf Wunsch des Kunden installieren wir die neuen Versionen gegen zu vereinbarende Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>2. Dem Kunden stehen an der neuen Version der Software dieselben Rechte wie an der bisherigen Version zu. Der Kunde ist berechtigt, die neue Version f\u00fcr eine Dauer von bis zu einem Monat f\u00fcr Testzwecke parallel zur bisherigen Version einzusetzen, wenn allein die bisherige Version f\u00fcr Produktivzwecke genutzt wird.<\/p>\n<h3>34. Laufzeit<\/h3>\n<p>1. Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit verl\u00e4ngert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten gek\u00fcndigt wurde. W\u00e4hrend der jeweiligen Mindestlaufzeit kann der Vertrag nicht ordentlich gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>2. Das Recht zur K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gr\u00fcnde, wenn sie f\u00fcr die andere Partei vorliegen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b. vollst\u00e4ndiger Zahlungsverzug des Kunden f\u00fcr zwei aufeinander folgende Monate oder der Zahlungsverzug f\u00fcr einen Zeitraum, der sich \u00fcber mehr als zwei Monate erstreckt, sofern der Kunde sich mit Betr\u00e4gen im Zahlungsverzug befindet, deren Summe zwei Monatsentgelte mindestens erreicht;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c. der Eigenantrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens, die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Er\u00f6ffnung mangels Masse;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">d. die Einstellung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit in einem wesentlichen Umfang sowie die Ank\u00fcndigung der entsprechenden Absicht;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">e. die Er\u00f6ffnung der Liquidation;<\/p>\n<p>3. K\u00fcndigungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<h3>35. Entgelt<\/h3>\n<p>F\u00fcr unsere Leistungen steht uns das mit dem Kunden f\u00fcr das jeweilige Vertragsjahr vereinbarte Entgelt im Voraus zu.<\/p>\n<h3>36. Entgeltanpassungen<\/h3>\n<p>Wir sind erstmals zum Ende des ersten Vertragsjahres nach unserem billigen Ermessen berechtigt, das mit dem Kunden vereinbarte Entgelt zu erh\u00f6hen, soweit unsere Gestehungskosten f\u00fcr die geschuldeten Leistungen (insb. Personalkosten und eingekaufte Leistungen) sich erh\u00f6ht haben. Sofern die Preiserh\u00f6hung 5 % \u00fcbersteigt, steht dem Kunden ein Sonderk\u00fcndigungsrecht zum Wirksamwerden der Preiserh\u00f6hung zu. Die Preiserh\u00f6hung ist dem Kunden mit einer Frist von drei Monaten anzuk\u00fcndigen. F\u00fcr die K\u00fcndigung durch den Kunden ist eine Frist von einem Monat vereinbart.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"et_pb_text_5 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h2>Teil V \u2013 Software as a Service<\/h2>\n<p>Teil V findet Anwendung auf Vertr\u00e4ge, in denen wir dem Kunden eine Software zur Nutzung \u00fcber das Internet \u00fcberlassen.<\/p>\n<h3>37. Betrieb der Software<\/h3>\n<p>1. Sofern wir f\u00fcr den Kunden den Betrieb einer Software und deren \u00dcberlassung zur Nutzung \u00fcber das Internet schulden, betreiben wir diese auf Servern mit einem Standort innerhalb der Europ\u00e4ischen Union. Der Kunde hat keinen Anspruch auf \u00dcberlassung eines bestimmten Servers zu seiner alleinigen Nutzung.<\/p>\n<p>2. Die Software und die in ihr gespeicherten Daten stehen mit einer Verf\u00fcgbarkeit von 99 % je Vertragsjahr am \u00dcbergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem die Software abl\u00e4uft) zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr die Ermittlung, ob die Verf\u00fcgbarkeit gewahrt wurde, werden folgende Zeiten nicht ber\u00fccksichtigt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a. St\u00f6rungen oder Beeintr\u00e4chtigungen an der f\u00fcr die Nutzung oder Ausf\u00fchrung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur oder des Internets, sofern diese nicht durch uns zu verantworten ist;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b. Geplante Nichtverf\u00fcgbarkeit der Software f\u00fcr Wartungsarbeiten in mit dem Kunden vereinbarten Zeitfenstern, mindestens jedoch in den Zeiten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Wochenenden. Zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit der Software und der in dieser gespeicherten Daten k\u00f6nnen in dringenden F\u00e4llen (z. B. wichtige Sicherheitsupdates) Wartungsarbeiten mit f\u00fcr den jeweiligen Einzelfall angemessenem Vorlauf angek\u00fcndigt und zu m\u00f6glichst nutzungsarmen Zeiten nach Absprache mit dem Kunden durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>3. Die Software und die in ihr gespeicherten Daten werden kalendert\u00e4glich gesichert.<\/p>\n<h3>38. Cloud-Dienste der Microsoft<\/h3>\n<p>Sofern wir in Absprache mit dem Kunden Cloud-Dienste der Microsoft Irland Operations Limited, Dublin, Ireland, nutzen, gilt hierf\u00fcr die jeweils g\u00fcltige Fassung des Microsoft Cloud-Vertrags sowie die jeweils g\u00fcltigen Produktbeschreibungen, Bestimmungen f\u00fcr Onlinedienste sowie das Service-Level-Agreement for Microsoft Online Services, die wir dem Kunden auf Wunsch zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<h3>39. Nutzung der Software durch den Kunden<\/h3>\n<p>1. Der Kunde erh\u00e4lt an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht \u00fcbertragbare), auf die Laufzeit des Vertrages beschr\u00e4nkte Rechte zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Software.<\/p>\n<p>2. Der Kunde trifft in seiner Sph\u00e4re \u00fcbliche und angemessene Vorkehrungen, um die Nutzung der Software mittels der ihm mitgeteilten Benutzerkennungen, Token, Passw\u00f6rter etc. (\u201eZugangsdaten\u201c) durch Unbefugte zu verhindern. Er wird uns unverz\u00fcglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein k\u00f6nnten und diese Zugangsdaten \u2013 soweit ihm m\u00f6glich \u2013 unverz\u00fcglich durch \u00c4nderung absichern. Im Fall eines Missbrauchs der von ihm verwendetet Zugangsdaten, tr\u00e4gt der Kunde die Beweislast daf\u00fcr, dass er diesen Missbrauch nicht zu vertreten hat. Sofern uns der entsprechende Beweis vorliegt, sind wir verpflichtet, den Kunden entsprechend zu informieren.<\/p>\n<p>3. Der Kunde darf die Software nicht zu rechtswidrigen Zwecken oder unter Verletzung der Rechte Dritter verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter, vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden, berechtigten Anspr\u00fcchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Pr\u00fcfung und Vertretung freihalten.<\/p>\n<p>4. Der Kunde ist verpflichtet, M\u00e4ngel an der Software uns unverz\u00fcglich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst er die rechtzeitige Anzeige aus Gr\u00fcnden, die er zu vertreten hat, sind hieraus resultierende Sch\u00e4den vom Kunden als Mitverschulden zu vertreten. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Ver-sp\u00e4tung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Verg\u00fctung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.<\/p>\n<h3>40. Nichterf\u00fcllung uns obliegender Hauptleistungspflichten<\/h3>\n<p>1. Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung der Software in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abl\u00e4uft, d. h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalit\u00e4t der Software erstmalig zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>2. Kommen wir nach betriebsf\u00e4higer Bereitstellung der Software den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach und ist die geschuldete Verf\u00fcgbarkeit der Software f\u00fcr einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig f\u00fcr die Zeit, in der die Software dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verf\u00fcgung stand.<\/p>\n<p>3. Wir haben darzulegen, dass wir den Grund f\u00fcr die versp\u00e4tete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verf\u00fcgbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verf\u00fcgbarkeit der Software uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verf\u00fcgbarkeit erlangt haben.<\/p>\n<h3>41. Entgelt<\/h3>\n<p>Wir rechnen \u00fcber die uns zustehenden, festen Entgelte sowie vereinbarte Vorauszahlungen auf variable Entgelte j\u00e4hrlich im Voraus ab. Variable Entgelte rechnen wir bei Vereinbarung einer Abschlagszahlung bei j\u00e4hrlicher Endabrechnung j\u00e4hrlich im Voraus ab. Im \u00dcbrigen rechnen wir variable Entgelte monatlich nachtr\u00e4glich ab.<\/p>\n<h3>42. Entgeltanpassungen<\/h3>\n<p>Es gilt Ziffer 36 entsprechend.<\/p>\n<h3>43. M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h3>\n<p>1. Unsere verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung auf Schadensersatz gem. \u00a7 536a BGB f\u00fcr bei Vertragsschluss vorhandene M\u00e4ngel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, \u00a7 276 Abs. 1 BGB) handelt.<\/p>\n<p>2. Eine K\u00fcndigung durch den Kunden gem\u00e4\u00df \u00a7 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgew\u00e4hrung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Leistung ist erst zul\u00e4ssig, wenn er uns eine angemessene Gelegenheit zur M\u00e4ngelbeseitigung gew\u00e4hrt hat und diese fehlgeschlagen ist.<\/p>\n<p>3. Im \u00dcbrigen gelten die Regelungen der Ziffer 9.<\/p>\n<h3>44. Laufzeit<\/h3>\n<p>Es gelten die Regelungen der Ziffer 34 entsprechend.<\/p>\n<h3>45. Herausgabe von Kundendaten bei Vertragsbeendigung<\/h3>\n<p>1. Auf Wunsch des Kunden stellen wir ihm nach Beendigung des Vertrages die f\u00fcr ihn in der Software gespeicherten Daten in digitaler Form in dem Datenformat der Software zur Verf\u00fcgung, soweit eine Herausgabe uns technisch m\u00f6glich und zumutbar ist. Die Herausgabe der Daten erfolgt auf einem geeigneten Datentr\u00e4ger oder per Datenfern\u00fcbertragung.<\/p>\n<p>2. Uns steht f\u00fcr die hierf\u00fcr erforderlichen Leistungen eine aufwandsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung nach unseren jeweils aktuellen, angemessenen Stundens\u00e4tzen zu. Wir unterbreiten dem Kunden auf seinen Wunsch ein entsprechendes Angebot und \u00fcberlassen ihm eine Datensatzbeschreibung.<\/p>\n<p>3. W\u00fcnscht der Kunde die \u00dcbergabe der Daten mit Vertragsende, hat er diesen Wunsch sp\u00e4testens zwei Wochen vor Ende des Vertrages an uns zu richten. Andernfalls sind wir mit Vertragsende zur L\u00f6schung s\u00e4mtlicher Daten, die der Kunde in der Software gespeichert hat, berechtigt.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"et_pb_text_6 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h2>Teil VI \u2013 Dienstleistungen<\/h2>\n<p>Die Regelungen dieses Teil VI gelten f\u00fcr die Beauftragung von Dienstleistungen, wie z. B. Beratung, Schulungen oder die \u00dcberlassung von Programmierleistungen.<\/p>\n<h3>46. Vertragsgegenstand<\/h3>\n<p>1. Im Rahmen von Dienstleistungsvertr\u00e4gen schulden wir keinen konkreten Leistungserfolg, sondern lediglich eine T\u00e4tigkeit. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand der Technik.<\/p>\n<p>2. Sofern der Kunde als Ziel unserer T\u00e4tigkeit einen konkreten Erfolg beschreiben sollte, schulden wir gleichwohl nur ein Bem\u00fchen, das vom Kunden gew\u00fcnschte Ziel durch eine vertragsgem\u00e4\u00dfe T\u00e4tigkeit zu erreichen und nicht die Erreichung des Ziels im Sinne eines Werkes.<\/p>\n<p>3. Soweit erforderlich, werden die Leistungen in den R\u00e4umen des Kunden erbracht, andernfalls bei uns.<\/p>\n<p>4. Das Direktionsrecht f\u00fcr die im Rahmen des Vertrages von uns eingesetzten Arbeitnehmer verbleibt bei uns. Der Kunde ist nicht berechtigt, \u00fcber fachliche Vorgaben zur Erreichung der Ziele dieses Vertrages hinaus Weisungen zu erteilen, insbesondere nicht zu der Art und Weise der Leistungserbringung au\u00dferhalb fachlicher Parameter.<\/p>\n<h3>47. Pflichtverletzungen<\/h3>\n<p>Sofern wir eine uns nach dem Vertrag obliegende Pflicht schuldhaft verletzen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Insoweit ist eine Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr vereinbart. Satz 2 gilt nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie, wenn uns arglistiges Handeln oder die \u00dcbernahme einer Garantie vorzuwerfen ist.<\/p>\n<h3>48. Termine, Schulungstermine<\/h3>\n<p>1. Sofern im Auftrag f\u00fcr die Erbringung unserer Leistungen keine Termine vereinbart wurden, werden die Parteien unverz\u00fcglich entsprechende Termine vereinbaren. Sofern der Kunde hieran nicht mitwirkt, bestimmen wir die Termine nach unserem billigen Ermessen.<\/p>\n<p>2. Sofern wir an der Erbringung unserer Leistung gehindert sind, weil der Kunde an der Terminvereinbarung nicht mitwirkt oder festgesetzte Termine ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes absagt, sind wir berechtigt, die uns f\u00fcr die Leistung zustehenden Entgelte in voller H\u00f6he abzurechnen. Die Leistung wird sodann zu den danach mit dem Kunden vereinbarten Terminen erbracht.<\/p>\n<p>3. Schulungstermine k\u00f6nnen durch den Kunden einmalig nach Absprache mit uns kostenfrei um einen angemessenen Zeitraum verschoben werden. Erfolgen auf Wunsch des Kunden weitere Verschiebungen, steht uns je Verschiebung eine Umbuchungsgeb\u00fchr von 20% der f\u00fcr die verschobene Leistung vereinbarten Entgelte sowie Ersatz ggf. nicht stornierbarer Aufwendungen f\u00fcr gebuchte Reisen zu. Verschiebungsw\u00fcnsche haben uns mit einer Frist von mindestens drei Arbeitstagen an unserem Sitz zuzugehen; dies gilt nicht, wenn wir der Verschiebung zustimmen oder die freigewordene Zeit f\u00fcr eine Schulung eines anderen Kunden verwendet werden kann. Werden vereinbarte Schulungstermine endg\u00fcltig nicht durchgef\u00fchrt, ist das vereinbarte Entgelt abz\u00fcglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwertung unserer Arbeitszeit zu entrichten.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"shariff shariff-align-center shariff-widget-align-center\" style=\"display:none\"><ul class=\"shariff-buttons theme-round orientation-horizontal buttonsize-medium\"><li class=\"shariff-button printer shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#a8a8a8;border-radius:25%\"><a href=\"javascript:window.print()\" title=\"drucken\" aria-label=\"drucken\" role=\"button\" rel=\"noopener nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\";border-radius:25%; background-color:#999; color:#fff\"><span class=\"shariff-icon\" style=\"\"><svg width=\"32px\" height=\"20px\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 30 32\"><path fill=\"#999\" d=\"M6.8 27.4h16v-4.6h-16v4.6zM6.8 16h16v-6.8h-2.8q-0.7 0-1.2-0.5t-0.5-1.2v-2.8h-11.4v11.4zM27.4 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